Kostenbeteiligung Krankenkasse: Das zahlt die Grundversicherung
Grundversicherte in der Schweiz müssen sich an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Comparis zeigt, wie sich die Kostenbeteiligung zusammensetzt.
16.08.2022
iStock / Scharvik
1. Was ist die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung?
Beziehen Sie eine medizinische Leistung der Grundversicherung, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen. Die Kostenbeteiligung fällt jährlich an. Das Behandlungsdatum ist massgebend für die Abrechnung der Kostenbeteiligung.
Kostenbeteiligung während der Schwangerschaft
Bei besonderen Mutterschaftsleistungen wird in der Regel keine Kostenbeteiligung fällig.
2. Wie setzt sich die Kostenbeteiligung in der Krankenkasse zusammen?
Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt. Während eines stationären Spitalaufenthaltes fällt zusätzlich der Spitalkostenbeitrag an.
Franchise
Die Franchise muss pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden und beträgt für Erwachsene mindestens 300 Franken und maximal 2'500 Franken. Erst nachdem die Franchise abbezahlt ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten abzüglich des Selbstbehalts.
Gut zu wissen: Die Höhe der Krankenkassenprämien unterscheidet sich je nach Wohnort, Modell, Franchise und Krankenkasse. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich.
Selbstbehalt
Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, müssen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem Betrag von maximal 700 Franken übernehmen. Das heisst: Der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist.
Der maximale Selbstbehalt für Kinder beträgt 350 Franken. Sind mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder zusammen auf 1000 Franken beschränkt.
Gut zu wissen: Für ärztlich verordnete Medikamente zahlen Sie grundsätzlich einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Benutzen Sie ein Originalmedikament, obwohl ein Generikum verfügbar wäre? Dann beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent.
Spitalkostenbeitrag
Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für Unterkunft und Verpflegung. Patientinnen und Patienten müssen sich in der Regel an diesen Kosten beteiligen. Pro Übernachtung beträgt der Spitalkostenbeitrag 15 Franken. In Ausnahmefällen wird kein Spitalkostenbeitrag fällig.
3. Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung?
Die maximale Höhe der Kostenbeteiligung hängt insbesondere von Ihrer gewählten Franchise ab. Die maximale Kostenbeteiligung für Erwachsene beträgt pro Jahr 3'200 Franken mit der höchsten Franchise. Mit der tiefsten Franchise liegt die maximale Kostenbeteiligung bei 1'000 Franken pro Jahr. Falls Sie einen stationären Spitalaufenthalt haben, müssen Sie zusätzlich den Spitalkostenbeitrag bezahlen.
4. Welche Kostenbeteiligung gilt bei Unfällen?
Sofern Sie bei Ihrem Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind (UVG-versichert), wird keine Kostenbeteiligung fällig. Sind Sie hingegen über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.
5. Beispielrechnung einer Kostenbeteiligung
Kosten für Arztrechnung
Ein Versicherter hat eine Franchise von 300 Franken und in einem Kalenderjahr Kosten für Arzt und Medikamente von 2'400 Franken:
Behandlung bei Dr. Müller | CHF 1'300 |
---|---|
Behandlung bei Dr. Meier | CHF 700 |
Medikamente (Generika) | CHF 400 |
Total | CHF 2’400 |
Krankenkassenabrechnung
Ihre medizinischen Kosten | CHF 2’400 |
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–Franchise | –CHF 300 |
–Selbstbehalt von 10 Prozent | –CHF 210 |
Krankenkasse übernimmt | CHF 1’890 |