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4.5 Locali, pianterreno

Tipo di immobile

Appartamento

Disponibilità

Data da convenire

Prezzo di acquisto

Su richiesta

1898 St-Gingolph

Indirizzo copiato

online da 3 settimane

Dati principali

online da 3 settimane

Tipo di immobile

Appartamento

Locale

4.5

Piano

pianterreno

Superficie abitabile

non disponibile

Anno di costruzione

1990

Disponibilità

Data da convenire

Disponibilità

100 m²

Balcone

1

Accessibile con sedia a rotelle

Standard di costruzione

Balcone/terrazza/giardinetto

Posto auto interno

Posto auto esterno

Ascensore

Descrizione

Appartement 4.5 Zimmer mit Terrassen


Appartement 4.5 Zimmer mit Terrassen

**1. SITUATION**

Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, und die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.

Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.

Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.

**Verkehrsmittel**:

Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.

**Schulen**:

Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.

Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.

**Geschäfte**:

Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.

Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).

**2. BESCHREIBUNG DER WOHNEINHEIT LOT 5153 WOHNEINHEIT N° 21**

**Wohnung 4.5 Zimmer mit Doppelterrasse**

* Eingangshalle mit Einbauschränken
* Wohnzimmer mit Seeblick
* 3 Schlafzimmer
* 1 Badezimmer
* 1 separates WC
* 1 Küche mit Zugang zum Garten und Blick auf die Berge
* 1 Keller Nr. 14
* 1 Gemeinschaftswaschküche
* 1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder
* 1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)
* 1 Außenparkplatz (COP 271)

**3. INDIKATIVER PREIS**

**Wichtige Hinweis :**

Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).

**Indikative Verkaufspreis : Fr. 510'000.-**

Die Wohnung wird frei verkauft.

**Gebühren :**Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.

**Verfügbarkeit :**Sofort nach Abschluss des Angebotsverfahrens.

**Rückstellungen für die Renovierung per 30.06.2025 :**

Ca. Fr. 57'000.--

**Monatliche PPE-Gebühren :**

Ca. Fr. 410.--/Monat

**4. ABLAUF UND PRINZIPIEN DER VERKAUFE**

**Gebäude des OFCL**

**Ablauf und Prinzipien der Verkäufe :**

I. Anforderungen an die Kaufangebote

Wenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel oder E-Mail), an den im Angebot genannten Dienst (veröffentlicht in einem Printmedium oder online auf einem spezialisierten Portal) eingereicht werden, mit dem Hinweis < kaufangebot="" für="" die="" wohnung="" ppe="" nr.="" 5153="">>.

Nur die innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel oder E-Mail) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt :

- Name und Adresse des interessierten Käufers ; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;

- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativen Verkaufspreis anzubieten);

- Zeitplan für die Übertragung von Nutzen und Risiken ;

- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umwidmung ;

- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument < gebäude="" des="" ofcl="" -="" ablauf="" und="" prinzipien="" der="" verkäufe="">>; - rechtsgültige Unterschrift.

II. Ablauf der Verkäufe

Wenn innerhalb der gesetzten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, ein neues Angebot einholt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Angebot eingereicht werden.

Nach dem ersten Angebot und im Falle eines zweiten Angebots werden alle Interessenten, die innerhalb der gesetzten Frist ein Angebot eingereicht haben, erneut eingeladen.

Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Angebot teilgenommen haben, zu den folgenden Runden eingeladen. Die im neuen Angebot eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.

Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.

Während der Verhandlungen ist es verboten, Informationen über die eingereichten Angebote zu geben.

Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot eingereicht oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu kaufen (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.

Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.

Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder ein neues Angebot einholt. Wenn nicht genug Angebote eingereicht werden, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen.

III. Vertragsabschluss

Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen :

- amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen ;

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.

Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20 % zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn durch die Schuld des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafzahlung).

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer nach den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Erhalt einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.

Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.

Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.

Bundesamt für Bauten und Logistik

OFCL

**5. HAFTUNGSABWEHRKLAUSEL**

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.

**6. WEITERE INFORMATIONEN**

- Erstes Angebot bis zum 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis

- Zweites Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis

- Drittes Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis

- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jede Gewähr verkauft; keine Reklamation kann hinsichtlich einer Anpassung an die Normen oder etwaiger Arbeiten gestellt werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder Instandsetzung sind vom Käufer zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..

- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Verkauf zurückzuziehen

- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

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