Standard-Modell der Krankenkasse in der Schweiz

In der Grundversicherung gibt es unterschiedliche Modelle. Was ist das Standard-Modell und was sind die Unterschiede zu den alternativen Modellen? Comparis klärt auf.

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Elena Wetli

18.08.2022

Hände schützend über Papiermenschen, die vor einem roten Herz stehen.

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1.Wie funktioniert das Standard-Modell der Krankenkasse?
2.Was sind Unterschiede zu alternativen Krankenkassenmodellen?
3.Unterscheiden sich die Leistungen je nach Modell?
4.Wann kann ich die Standardversicherung wechseln?
5.Ich wechsle die Krankenkasse per Mitte Jahr. Zahle ich die Kostenbeteiligung zweimal?

1. Wie funktioniert das Standard-Modell der Krankenkasse?

Alle Krankenkassen bieten das Standard-Modell an. Darin enthalten ist die freie Arztwahl – mit Ausnahme von Behandlungen im Spital.

Das heisst für Sie: Sie dürfen für (fast) jede Behandlung Ihren behandelnden Arzt oder Spezialisten wählen und direkt aufsuchen. Es ist nicht nötig, zuerst die Krankenkasse zu informieren.

2. Was sind Unterschiede zu alternativen Krankenkassenmodellen?

Bei alternativen Krankenkassenmodellen ist die Arztwahl eingeschränkt. Sie verpflichten sich dazu, zuerst die vereinbarte Anlaufstelle (etwa den Hausarzt) aufzusuchen.

Die Anlaufstelle koordiniert dann die weitere Behandlung. Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa bei Notfällen. Krankenkassen gewähren für die eingeschränkte Arztwahl einen Prämienrabatt.

3. Unterscheiden sich die Leistungen je nach Modell?

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind bei allen Modellen gleich. Aber: Halten Sie sich bei einem alternativen Modell nicht an die Bedingungen, sind Leistungskürzungen möglich.

4. Wann kann ich die Standardversicherung wechseln?

Für die Standardversicherung gibt es zwei Kündigungstermine: den 30. November und den 31. März. Für eine Kündigung per Mitte Jahr (1. Juli, Kündigungsfrist drei Monate) muss Ihre Franchise 300 Franken betragen. Haben Sie eine höhere Franchise im Standard-Modell, ist die Kündigung der Grundversicherung nur per Ende Jahr möglich.

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5. Ich wechsle die Krankenkasse per Mitte Jahr. Zahle ich die Kostenbeteiligung zweimal?

Die Franchise und den Selbstbehalt müssen Sie pro Jahr nur einmal bezahlen. Holen Sie sich bei der Vorgängerkasse eine Bestätigung der bereits entrichteten Beiträge an Franchise und Selbstbehalt ein. So vermeiden Sie unnötige Kosten.

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